Allgemeine Geschäfts Bedingungen
1. Brennholzlieferung und Preise
Das von uns angelieferte Holz ist vor dem Abladen in BAR zu bezahlen. Mängel am Holz in welcher Form auch immer, müssen vor dem Abladen dem Fahrer gemeldet werden. Mit dem Abladen sind Sie als Kunde mit dem Holz einverstanden.
Bei Holz, welches aufgrund der Witterung regenfeucht angeliefert und vom Kunden abgewiesen wird, müssen wir eine An- und Abfahrtspauschale sowie etwaige weitere Kosten wie Einlagerung oder Wertminderung, an den Kunden weitergeben.
Die Lieferung erfolgt in der Regel bis zur Bordsteinkante. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass für das Abladen vor Ort ausreichend Platz vorhanden ist. Für eventuelle Schäden welche an Gegenständen während des Abladens entstehen,
wird keinerlei Haftung übernommen. Für Schäden welche z.B. an Einfahrten, Hauswänden oder Böden, etc. entstehen, können wir ebenfalls keine Haftung übernehmen.
1.1 Preise, Preisliste, Bestellungen
Bestellungen welche nicht innerhalb von 2 Wochen ausgeliefert werden können, werden unsererseits, unter Vorbehalt einer eventuellen Preiserhöhung für das Brennholz wie auch Lieferkosten, angenommen.
Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht falls die Preise vor Auslieferung angepasst werden müssen.
2. Haftungsausschluss
Wir übernehmen keinerlei Haftung bei Lohnarbeiten für Material, welches wir in diesem Rahmen nur Verarbeiten. Des Weiteren übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, welche mit diesen Materialien in Verbindung stehen.
Für Schäden und daraus entstehenden Kosten für z.B. deren Beseitigung, Entschädigungsansprüche Dritter oder Arbeitsausfall, welche durch schadstoffbelastetes Material verursacht werden, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Sollte ein Mangel an der von uns ausgeführten Arbeit auffallen, muss dieser Schriftlich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Mangels an unsere Geschäftsstelle (Anschrift siehe oben) gerichtet werden.
3. Eigentum und Miete von allgemeinen Lagerbehältnissen wie z.B. IBC Gitterboxen
Alle Behältnisse, welche seitens Oechsle Brennholzhandel dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von Brennholzhandel Oechsle, mit Ausnahme, wenn diese seitens Oechsle Brennholzhandel offiziell an den Kunden verkauft wurden.
Wenn Lagerbehältnisse seitens Oechsle Brennholzhandel ausgegeben werden beim Verkauf von Brennholz, müssen diese innerhalb von 2 Wochen (Zeit zum Ausräumen) ab Rechnungs-Lieferschein Datum, leer zurückgegeben werden.
Hierfür berechnen wir eine Pfandgebühr von € 40,00 pro Kiste, welche bei Rückgabe erstattet wird.
Geschieht dies nicht, so wird pro angefangene Woche eine Verzugsgebühr von € 10,00 erhoben.
3.1. Komfortable und bequeme Mietmodelle für unsere Kunden
Zu einem Mietpreis von € 20,00 pro Jahr und Kiste, können diese auch gemietet werden. Vorausgesetzt es sind genügend Behältnisse in unserem Bestand vorhanden.
Hierfür berechnen wir eine Pfandgebühr von € 40,00 pro Kiste, welche bei Rückgabe erstattet wird. Der Mietpreis beträgt € 20,00 pro Jahr, vorausgesetzt es sind genügend Behältnisse vorhanden.
4. Rechnung und Verzug
Sollte die Frist auf der Rechnung nicht eingehalten und kein Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung eingegangen sein, erfolgt automatisch eine Mahnung mit einer Mahngebühr von € 50,00 sowie darauffolgende rechtliche Maßnahmen. Diese Mehrkosten gehen zu Lasten des Schuldners .